Beitragsübersicht
Beitrags- und Gebührenordnung (AGB)
Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung gibt sich der Turnverein Ratingen 1865 e.V. folgende Beitrags- und Gebührenordnung:
1. Beiträge der Fachbereiche und Abteilungen
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge bzw. Vereinsbeiträge der einzelnen Fachbereiche und der einzelnen Abteilungen sind als Anlage der Beitrags- und Gebührenordnung beigefügt.
Unter Fachbereich fallen alle Sportangebote, die von vom Vorstand bestimmten hauptberuflichen Mitarbeiter geleitet werden. Unter Abteilungen fallen alle Sportangebote, die von ehrenamtlichen Abteilungsleitern geführt werden. Diese werden jeweils auf Abteilungsversammlungen gewählt.
Die Höhe der Beiträge wird gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung von den satzungsgemäßen Organen festgelegt.
Bei Eintritt bis zum 15. eines Monats wird der volle Beitrag erhoben.
2. Gebühren
Bei Neuaufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr gemäß aktueller Beitragsordnung erhoben. Bei Eintritt in das Fitness-Studio wird ein Startpaket gemäß aktueller Beitragsordnung erhoben. Darin ist die Aufnahmegebühr bereits enthalten.
Für die Benutzung der Vibrafit-Geräte wird eine einmalige Gebühr von 79,00 Euro erhoben.
Bei selbstverschuldetem Verlust des für das Fitness-Studio erforderliche Armband mit Ausweis- und Schrankschließungsfunktion sowie des eGym-Trainingsarmband, wird für ein neues Armband eine Gebühr von 20,00 € erhoben
3. Gebühren für Kurzzeitangebote
Die aktuelle Höhe der Gebühren für die Kurzzeitangebote ist in den jeweils gültigen Faltblättern der Angebotsübersichten aufgeführt. Die Gebühren werden für die Kurszeiträume aktualisiert und sind kosten- und laufzeitorientiert
4. Beitrags- und Gebührenentrichtung
Die Beitragspflicht beginnt in dem Monat, in dem der Antragsteller satzungsgemäß aufgenommen wurde (schriftliche Aufnahmebestätigung wurde zugesandt).
Die Mitgliedsbeiträge des Vereins werden durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren immer zum Anfang eines jeden Monats im Voraus erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt in der Regel am 5. Tag eines Monats. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.
Bei Zahlung per Rechnung wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro Rechnung berechnet.
Alle Beiträge und Gebühren sind auf das Geschäftskonto des Vereins zu zahlen:
Sparkasse HRV, IBAN DE02 3345 0000 0042 1900 17
Die Gebühren für die Kurzzeitangebote sind bei Kursbeginn fällig und werden durch Lastschriftverfahren abgebucht.
5. Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung bis zu 1 Jahr kann gewährt werden bei
- Schwangerschaft gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
- Auslandsaufenthalt von mind. 6 Monaten mit Nachweis
Die Beitragsfreistellung beginnt am 1. des Monats, der der Antragstellung folgt.
6. Mahnwesen
Wird die mit Bankeinzug eingezogene Forderung des Vereins vom Bankinstitut des Mitglieds nicht eingelöst, wird das Mitglied schriftlich durch die Geschäftsstelle angemahnt. Die Kosten der Rücklastschrift trägt der Verursacher.
Für die erste Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.
Mitglieder, die trotz Zahlungserinnerung mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind, können bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beitragsforderungen (bzw. bis zum Ausschluss aus dem Verein gem. Satzung) von der Teilnahme an Sportangeboten des Vereins ausgeschlossen werden.
Mahnungen mit Verzug werden als 2. Mahnung in Erinnerung gebracht. Für diese Mahnung wird eine weitere Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Für 3. Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € erhoben.
Nicht erfüllte 2. Mahnungen werden nach erfolgloser gütlicher Regelung seitens des Vereins in einen Mahnbescheid überführt oder einem Inkasso-Unternehmen/Rechtsanwalt übergeben. Der Forderungsausgleich wird dann von den genannten Stellen kosten- und gebührenpflichtig für den Zahlungspflichtigen durchgeführt.
Mit Einleitung des Mahnverfahrens wird auch das Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein mit satzungsgemäßem Vorstandsbeschluss auf den Weg gebracht.
7. Änderung der Mitgliedschaft/Änderung des Beitrages
Ab dem 18. Lebensjahr erfolgt ohne Vorlage eines Nachweises auf Ermäßigungsberechtigung eine automatische Änderung auf den Erwachsenenbeitrag.
Ummeldungen in eine andere Abteilung bzw. Fachbereich aktiv oder passiv sind nur zum nächsten Quartal möglich. Ein Wechsel in den Fachbereich Fitness-Studio ist jeweils zum 1. oder 15. eines Monats möglich.
Bei Nachweis einer schweren Erkrankung/Operation oder eines plötzlich berufsbedingten Wohnortwechsels von mehr als 30 km Entfernung besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft auch während des Quartals in eine passive Mitgliedschaft zu ändern.
Konto- und Anschriftenänderungen müssen schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Kosten, die dem Verein durch nicht gemeldete Änderungen entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
8. Sonstiges
Das Mitglied ist nicht zur Kürzung von Beiträgen berechtigt, wenn Trainingseinheiten auf Grund von Umständen, die der Verein nicht zu vertreten hat (z. B. Hallenschließung) oder durch Ausfall von Trainern oder Übungsleiter (z. B. durch Erkrankung) nicht erbracht werden können und ein Ersatz kurzfristig nicht gestellt werden kann.
Während der Schulferien des Landes NRW ruht der Sport- und Angebotsbetrieb in den städtischen Sportstätten. Soweit in den vereinseigenen Sportstätten während der Schulferien Sport angeboten wird, wird dies rechtzeitig bekanntgegeben.
Diese Ordnung ersetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und wurde bekanntgegeben auf der Mitgliederversammlung am 12.03.2020.
Die Änderungen zum 01.04.2023 wurden auf der Mitgliederversammlung am 02.03.2023 bekanntgegeben.